Häufige Fragen zur Vespa
Ja, in unseren Vespa-Standorten können Sie eine Vielzahl an Original Vespa-Zubehör erwerben. Stöbern Sie gern schon auf unserer Webseite und profitieren Sie von vielen monatlichen Aktionen.
Jeder der vor 04.1965 geboren wurde darf 25 Km/h unter 50 ccm ohne Prüfbescheinigung oder Führerschein fahren
Ab 15 Jahre sind alle Vespa 50 und APE 50 fahrbar
Mofa Prüfbescheinigung unter 50 ccm / maximal 25 km/h alle Fahrzeugklassen M
Ab 16 Jahre sind alle Vespa 50 und 125 ccm sowie APE fahrbar
Führerschein AM bis 50 ccm / 4 KW / 45 Km/h sowie 3 rädrige Kraftfahrzeuge Führerschein A1 bis 125 ccm / 11 KW sowie 3 rädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW Führerschein T Zugmaschinen bis 40 km/h
Ab 18 Jahre sind alle Vespa 50, 125, 300 und APE fahrbar
Führerschein T Zugmaschinen bis 60 km/h Führerschein A2 bis 35 KW bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt
Ab 20 / 21 / 24 Jahre alle Krafträder Achtung Stufenführerschein
Abhängig vom Direkteinstieg oder bereits bestehenden Führerscheinklassen
Mit Autoführerschein Vespa 50 und 125
50 ccm bis 45 km/h immer im Autoführerschein enthalten
Die erste Wartung muss nach 1.000 Km oder einem Jahr erfolgen, je nachdem was zuerst auftritt. Mit unserem Werkstatt-Service – erhältlich ab 10 Euro im Monat – erhalten Sie die diese Wartung geschenkt.